Sicherheit inklusive
Gerne vermitteln wir Ihnen ab 10 Personen die Gruppenabsicherung der ELVIA wie folgt:
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
Ersetzt Ihnen die Stornokosten bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtbenutzung eines Objektes sowie die Mehrkosten der Anreise bei verspätetem Reiseantritt aus versichertem Grund (§2 AVB RR 04). Bei Nichtantritt der Reise wegen unerwartet schwerer Erkrankung, schwerer Unfallverletzung oder Schwangerschaft tragen Sie einen Selbstbehalt von 20% der Stornokosten (mind. 25 €/ Person), sofern keine akut notwendige vollstationäre Krankenhausbehandlung Anlass der Reiseabsage ist.
Reiseabbruch-Versicherung
Ersetzt Ihnen die Mehrkosten der Rückreise nach Art und Qualität der gebuchten und versicherten Reise sowie die anteilig nicht genutzte Reiseleistung bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise aus versichertem Grund (§2 AVB RR 04). Bei Abbruch der Reise wegen unerwarteter schwerer Erkrankung, schwerer Unfallverletzung oder Schwangerschaft tragen Sie einen Selbstbehalt von 20% (mind. 25 €/ Person), sofern keine akut notwendige vollstationäre Krankenhausbehandlung Anlass des Reiseabbruchs war.
Reisegepäck-Versicherung
Ersetzt den Zeitwert Ihres Gepäcks bei Diebstahl oder Raub sowie bei Beschädigung oder Abhandenkommen während des Transports bis zur Höhe der Versicherungssumme von 2000 €/ Person, sofern diese vereinbahrte Versicherungssumme dem Gesamtwert des persönlichen Reisegepäcks entstspricht.
Insolvenzversicherung
Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung zur Kundengeldabsicherung, erhalten Sie bei Buchung Ihren Sicherungsschein.